Im Abschnitt "Technische Regelwerke" ist ausführlich dargelegt, welche Einschränkungen für Splittmastix-Asphalt 0/11 S und 0/8 S in den "Änderungen und Ergänzungen, Ausgabe 1998, zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt" neu geregelt wurden.
Dabei stieß insbesondere die deutliche Anhebung der unteren Grenzwerte für den Splittgehalt auf mindestens 75 Gew.-% bei vielen Fachleuten aus der Praxis auf Skepsis, ja teilweise auf Unverständnis. Im Rahmen von unverzüglich durchgeführten Eignungsprüfungen wurde - fast erwartungsgemäß - festgestellt, dass der untere Grenzwert von 75 Gew.-% für einige Regionen und für manche Mineralstoffarten ungünstig, weil zu hoch, gewählt war. Leider wurden diese Bedenken zunächst ignoriert; der Kompromiss-Vorschlag, den Bereich auf 73 bis 78 Gew.-% festzulegen und damit den Bedenken der Praxis Rechnung zu tragen, wurde nicht angenommen.
Es war daher naheliegend, nach zweijähriger Anwendung dieser neuen Regelungen in der Praxis der Mischgutherstellung und -verarbeitung, einmal die Fachleute "von der Front" über ihre Erfahrungen zu befragen.
Im Bereich Kommentare werden die wichtigsten Aussagen der Befragten in zusammengefaßter Form wiedergegeben.
Fragen, Anregungen
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